Allgemeine Geschäftsbedingungen

Angaben zu Ihrem Vertragspartner - Vermieter:
Wolfgang Hauck, Weilheimer Straße 6d, 86899 Landsberg am Lech
Telefon 08191 29456, Telefax 08191 46781, info@goLandsberg.de

1. Mietvertrag über Ferienwohnung go Landsberg
1.1 Mit der Anmeldung laut der Ausschreibung bietet der Mieter den Abschluß eines Mietvertrages für die in der Anmeldung bezeichnete Ferienwohnung verbindlich für den gebuchten Zeitraum an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder durch Bildschirmsysteme vorgenommen werden. Der Mietvertrag kommt mit dem Zugang der schriftlichen (Post, Fax oder per E-Mail) Mietvertragsbestätigung der Wolfgang Hauck beim Mieter zustande. Vermieter ist die Wolfgang Hauck.

1.2 Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt darin ein neues Angebot des Vermieters. Der Mietvertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Mieter diesem zustimmt. Die Zustimmung kann durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung, wie zum Beispiel der Zahlung des Mietpreises, der Anzahlung oder des Inanspruchnahme der Mietwohnung erfolgen.

1.3 Liegen die Miet- und Zahlungsbedingungen des Vermieters dem Mieter bei einer telefonischen Anmeldung nicht vor, so werden diese mit der Mietbestätigung/Rechnung übersandt. Die Miet- und Zahlungsbedingungen werden mit der Maßgabe der Regelung in 1.2 Bestandteil des Mietvertrages.

1.4 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich verbindlich aus der Leistungsbeschreibung des Vermieters für den Mietzeitraum sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Mietbestätigung/Rechnung. Andere Prospekte sind nicht maßgeblich. Nebenabreden sind schriftlich (Brief, Fax, E-Mail) zu bestätigen.

1.5. An- und Abreisetag gelten als je ein halber Miettag und werden als solcher berechnet und beinhaltet eine Übernachtung. Das Appartement steht am Anreisetag ab 15.00 Uhr und am Abreisetag bis 11.00 Uhr zur Verfügung, außer es wird ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Die Mindestmietdauer für den regulären Tagesmietpreis sind 4 volle Tage. Wird nur eine Mietdauer von 1 oder 3 Tagen vereinbart, wird eine zusätzliche Servicepauschaule berechnet.

2. Zahlung
2.1 Mit Erhalt der schriftlichen Mietbestätigung wird eine Anzahlung von 25% des Mietpreises fällig, mindestens ein Tagesmietpreis mit € 62,-. Die Begleichung des Gesamtbetrages kann bei Anreise als Barzahlung geleistet werden, wenn die gesondert vereinbart wurde.

2.2 Die Restzahlung ist 30 Tage vor Mietbeginn ohne nochmalige Aufforderung zu leisten.

2.3 Bei Anmietung innerhalb 30 Tage vor Mietbeginn ist der gesamte Mietpreis und Preis für ggf. vereinbarte Nebenleistungen, sofort mit Erhalt der Mietbestätigung fällig. Der Betrag ist auf folgendes Konto zu überweisen:

Bankverbindung:
Wolfgang Hauck & Barbara Helleis
Ferienappartement go Landsberg
Sparkasse Landsberg-Diessen
Konto 22 14 26 32
BLZ 700 520 60
IBAN: DE81 7005 2060 0022 1426 32
BIC: BYLADEM1LLD

Zahlung über PayPal:
info@go Landsberg .de

Bemerkung: Name, Buchungsnummer, Buchungszeitraum

2.4 Gehen der Anzahlungsbetrag oder die Restzahlung nicht rechtzeitig ein wird dem Mieter eine Frist zur Zahlung von einer Woche, längstens bis zwei Tage vor Mietbeginn gesetzt. Wird auch nach der Aufforderung unter Fristsetzung keine Zahlung geleistet, ist die Wolfgang Hauck berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall erhebt die Wolfgang Hauck die aus Ziffer 5 ersichtlichen Rücktrittskosten (Stornogebühren).

3. Mietbestätigung
3.1 Sollten die Mietbestätigung dem Mieter wider Erwarten nicht bis spätestens sieben Tage vor Mietbeginn zugegangen sein (im Regelfall per Email), hat sich dieser unverzüglich mit Wolfgang Hauck in Verbindung zu setzen.

4. Umbuchung, Leistungs- und Preisänderungen
4.1 Werden auf Wunsch des Mieters nach der Buchung Änderungen in Bezug auf den Mietzeitraum bis 30 Tage vor Mietbeginn vorgenommen (Umbuchung), ist die Wolfgang Hauck berechtigt, ein Bearbeitungsentgelt von € 20,- zu erheben.

4.2 Die Wolfgang Hauck ist berechtigt, aus organisatorisch notwendigen und nicht vorhersehbaren Gründen einzelne Leistungen zu ändern. Von den Leistungsänderungen wird sie den Mieter unverzüglich unterrichten und ihm mit einer Erklärungsfrist von zehn Tagen alternativ eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten, sofern die Änderungen nicht lediglich geringfügig sind. Ein Kündigungsrecht des Mieters bleibt unberührt.

4.3 Bis zum Mietbeginn kann der Mieter sich durch einen anderen geeigneten Wohnungsmieter ersetzen lassen. Dazu hat der Mieter der Wolfgang Hauck die Person zu benennen, die an seiner Stelle in den Vertrag eintreten soll und diese Person hat seinen Eintritt in die vertraglichen Rechte und Pflichten zu bestätigen. Die Wolfgang Hauck erhebt für den Wechsel des Vertragspartners ein Bearbeitungsentgelt von € 20,-. Für Änderungen, die nach bereits erfolgter Erstellung der Mietbestätigung vorgenommen werden, sind wir berechtigt, die entstandenen Mehrkosten zu berechnen, mindestens jedoch € 35,- .

4.4 In sämtlichen Fällen der Umbuchung sowie von Leistungs- und Preisänderungen bleibt dem Mieter der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedriger Kosten unbenommen.

5. Rücktritt seitens des Mieters
5.1 Der Mieter kann jederzeit vor Mietbeginn von dem Mietvertrag zurücktreten. Es wird empfohlen, zur Vermeidung von Missverständnissen unter Angabe der Auftragsnummer den Rücktritt schriftlich zu erklären. Der Rücktritt wird mit dem Zugang der Rücktrittserklärung bei der Wolfgang Hauck wirksam. Der Mieter ist verpflichtet, bereits ausgehändigte Mietunterlagen zurückzureichen. Die Wolfgang Hauck ist berechtigt, eine angemessene Entschädigung unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch die anderweitige Verwendung der Wohnung gewöhnlich möglichen Erwerbes zu verlangen. Die Wolfgang Hauck ist berechtigt, eine Rücktrittspauschale geltend zu machen, die (soweit vom Mieter kein Ersatzmieter gestellt wird) pro Wohnung in Prozent des auf sie entfallenden Mietpreises wie folgt berechnet wird:

Bei einem Rücktritt
bis zum 30. Tag vor Mietbeginn 15%, mindestens € 62,- (entspricht dem Anzahlungsbetrag)
bis zum 22. Tag vor Mietbeginn 25%
bis zum 15. Tag vor Mietbeginn 40%
bis zum 7. Tag vor Mietbeginn 50%
vom 6. Tag bis zum letzten Werktag vor Mietbeginn 75%
Am Tag des Mietbeginns,, bei Nichterscheinen und Stornierung nach Mietbeginn 90%

5.2 Kosten wie z.B. Telefon- oder Bearbeitungskosten sowie die über die Wolfgang Hauck an einen Reiserücktrittsversicherer gezahlte Versicherungsprämie können im Fall einer Stornierung des Mietvertrages nicht erstattet werden.

5.3 Die Bestimmungen über die Rücktrittskosten gelten für alle Mietverträge, soweit nicht aufgrund einzelner Ausschreibungen gesonderte Regelungen festgelegt sind.

5.4 Dem Mieter bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, als die von der Wolfgang Hauck geforderte Pauschale. Sollten die der die Wolfgang Hauck durch den Rücktritt entstandenen Kosten höher sein, als die unter Ziffer 5.1 angegebenen Pauschalbeträge, so wird dieser höhere Betrag von dem Mieter geschuldet. Wir empfehlen den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung. Diese kann die Stornokosten gemäß ihren Versicherungsbedingungen für die versicherten Risiken übernehmen.

6. Rücktritt seitens Wolfgang Hauck
6.1 Die Wolfgang Hauck ist berechtigt, ohne Kündigungsfrist vom Mietvertrag zurückzutreten, wenn entweder der Mieter das Mietverhätnis erheblich stört, oder sich so vertragswidrig verhält, daß es der Wolfgang Hauck nicht zuzumuten ist, am Vertrag festzuhalten oder die sofortige Aufhebung des Vertrages zum Schutz anderer Bewohner gerechtfertigt ist.

7. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
7.1 Wird die Vermietung nach Vertragsabschluss infolge höherer Gewalt, zu der auch die Zerstörung von Unterkünften oder gleichgewichtige Vorfälle zählen, unvorhersehbar erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können beide Vertragsteile den Mietvertrag kündigen. Bei Kündigung vor Mietbeginn erhält der Mieter den gezahlten Mietpreis unverzüglich zurück. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht. Für bereits erbrachte Leistungen kann die Wolfgang Hauck ein Entgelt verlangen.

7.2 Ergeben sich die in Ziffer 7.1. genannten Umstände nach Beginn der Vermietung, kann der Mietvertrag ebenfalls von beiden Seiten gekündigt werden. In diesem Fall wird die Wolfgang Hauck die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen treffen. Wird der Vertrag aus den vorgenannten Gründen gekündigt, hat die Wolfgang Hauck einen Entschädigungsanspruch auf erbrachte oder noch zu erbringende Leistungen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Mieter zur Last.

8. Haftung
8.1 Ausdrücklich im Prospekt als in fremden Namen vermittelt beschriebene Fremdleistungen anderer Unternehmen unterliegen nicht der Haftung von der Wolfgang Hauck als Vermieter. Im Falle einer solchen Reisevermittlung ist die Haftung für Vermittlerfehler ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.

9. Schadenersatz
9.1 Entstehen in den Wohnungen Schäden, die durch den Gast verursacht werden, kommt in der Regel eine Haftpflichtversicherung des Gastes dafür auf; der Gast haftet für alle ihn begleitenden Personen. Besteht keine Haftpflichtversicherung, kommt der Gast persönlich für den entstandenen Schaden auf; es kann vorab eine Kaution gefordert werden, um die Kosten zu erwartender Schäden abzusichern. Ein Besichtigungsrecht ergibt sich aus der übernommen Reinigungspflicht und kann ohne direkte Vorankündigung ausgeübt werden.

10. Anzeige von Mängeln
10.1 Der Mieter ist verpflichtet, seine Beanstandung unverzüglich vor Ort der Wolfgang Hauck zur Kenntnis zu geben. Unterlässt es der Mieter schuldhaft, einen Mangel in dieser Weise anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung und Schadensersatz nicht ein.

10.2 Bei Ferienwohnungen sind etwaige Beanstandungen unverzüglich dem Vermieter bzw. seinem Beauftragten anzuzeigen. Soweit dieser nicht unverzüglich für Abhilfe sorgt, muß der Mieter nicht behobene Mängel der Wolfgang Hauck anzeigen.

11. Behandlung von Beanstandungen, Ausschlussfristen für Ansprüche und Verjährung
11.1 Ansprüche weil die gemietete Ferienwohnung nicht vertragsgemäß zur Verfügung gestellt wurde hat der Mieter innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Vermietung gegenüber der Wolfgang Hauck geltend zu machen. Deliktische Ansprüche sind innerhalb von 6 Monaten nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Vermietung gegenüber der Wolfgang Hauck geltend zu machen. Es wird empfohlen, Ansprüche schriftlich anzumelden. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur noch dann geltend gemacht werden, wenn der Mieter an der Einhaltung der Frist ohne sein Verschulden gehindert war.

12. Sonstige Bestimmungen und Vereinbarungen
12.1 Diese Bedingungen gelten, soweit nicht in den einzelnen Mietverträgen individuelle Vereinbarungen getroffen werden.

12.2 Personengebundene Daten des Kunden werden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Teledienstedatenschutzgesetzes (TDDSG) erhoben. Sie werden Dritten nur insoweit zugänglich gemacht, als dies zur Abwicklung der Vermietung notwendig ist (Reinigungsdienst, Hausverwaltung, Versicherung, etc.).

12.3 Offensichtliche Druck- und Rechenfehler berechtigen die Wolfgang Hauck zur Anfechtung des Mietvertrages.

13. Umsatzsteuer
13.1 Alle genannten Preise sind ohne die gesetzliche Umsatzsteuer angegeben. Die Besteuerung erfolgt als Kleinunternehmer UStG §19. Steuernummer Finanzamt Landsberg 131/162/05704.

14. Gerichsstand
Gerichsstand ist Landsberg am Lech.